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Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952
„… Gegen den Protest der Gewerkschaften, der SPD und der KPD wurde im Juli 1952 der Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes durch den Bundestag gepeitscht. Für die Gewerkschaften bedeutete das einen schweren Rückschlag für die gewerkschaftliche Neuordnungspolitik. Für sie war das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kein Ersatz für ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch und sie sahen mit dem parlamentarischen Vorstoß die Gefahr der Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten, die ja auch bis heute in der Spaltung von innerbetrieblichen Organen und den Gewerkschaften außerhalb der Betriebe sichtbar ist. (…) Als sich dann im Frühjahr 1952 eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes abzeichnete, teilte der DGB-Vorsitzende dem Bundeskanzler mit, dass der DGB seine Mitglieder zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen aufrufen wird. (…) Ein wichtiger Höhepunkt war die Arbeitsniederlegung in allen Zeitungsbetrieben Ende Mai 1952 der IG Druck und Papier. Das war nicht nur Wasser auf die antigewerkschaftlichen Mühlen, man drohte gar, die Gewerkschaftsführer strafrechtlich zu verfolgen. (…) Die Arbeitsgerichte übernahmen damals die Auffassung der konservativen bzw. der als Nazi-Ideologen geltenden Rechtswissenschaftler, die den politischen Streik generell als „Gefährdung des Staates in der Autonomie seiner Willensbildung“ bezeichneten. (…) Während in anderen europäischen Ländern das Streikrecht ohne Unterschiede besteht, gilt in Deutschland ein Streik, der nicht durch Tarifforderungen begründet wird, als unzulässig. Nicht aufgrund eines im Gesetzeswerk zusammengefassten Rechts, sondern aufgrund der Interpretation des Bundesarbeitsgerichts…“ Beitrag vom 10. November 2021 beim Gewerkschaftsforum , siehe auch:
- Gewerkschaftsgeschichte: Der fast vergessene Zeitungsstreik
„… Es war der 28. Mai 1952. Um 15 Uhr stellten die Drucker die Maschinen ab. Erst 20.000 Exemplare der Kölnischen Rundschau waren fertig – normalerweise hatte das Blatt eine Millionenauflage. Ungefähr um die gleiche Zeit versammelten sich Streikposten vorm Eingang der Frankfurter Rundschau. Und vor vielen anderen Toren von Zeitungsdruckereien. Aufgerufen hatte die IG Druck und Papier, eine der Vor-Vorläuferorganisationen von ver.di. (…) Tatsächlich war es der erste politische Streik nach dem Zweiten Weltkrieg. Er richtete sich gegen den Entwurf eines neuen Betriebsverfassungsgesetzes, wie ihn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1950 eingebracht hatte. Das Gesetz sollte festschreiben, dass Betriebsräte nur bei sozialen Angelegenheiten mitreden durften. Über die Ausrichtung der Unternehmen sollten dagegen die Eigentümer entscheiden: Sie sollten zwei Drittel der Sitze in den Aufsichtsräten bekommen, der Rest für die Vertreter der Beschäftigten. Die Rolle der Gewerkschaften beschränkte sich nach diesem Modell darauf, mit den Unternehmerverbänden Tarife auszuhandeln. Die Gewerkschaften wollten aber viel mehr als nur ein bisschen mitreden. Sie wollten eine neue Wirtschaftsordnung. Die Kernforderungen beim Gründungskongress des DGB 1949 lauteten: Mitbestimmung der Arbeitnehmer in allen Fragen und auf allen Ebenen sowie Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum. Das war die Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg, in dem die Großindustrie den Krieg angeheizt und von ihm profitiert hatte. Doch Vergesellschaftung und gleichberechtigte Mitbestimmung waren mit der CDU und FDP nicht zu machen. Sie wollten Gewerkschaften aus den Betrieben möglichst raushalten. Dabei hatten zwei Einzelgewerkschaften bereits einen großen Erfolg erstritten. Die IG Metall und die IG Bergbau riefen 1950 zur Urabstimmung auf, um notfalls mit einem Streik für die Unternehmensmitbestimmung zu kämpfen. Die Machtdemonstration war so überwältigend, dass ein Streik nicht mehr nötig war. Am 18. April 1951 wurde das Montanmitbestimmungsgesetz im Bundestag verabschiedet. (…) Unmittelbar nach dem Zeitungsstreik zogen mehrere Druckereien und Verlage vor Gericht. Sie verlangten Schadenersatz für die zwei Streiktage. Doch es ging ihnen nicht in erster Linie ums Geld. Vielmehr wollte der Arbeitgeberverband BDA, der die Klagen koordinierte, Grundsatzurteile erreichen. Die sind in die Geschichte eingegangen. Fast alle Richter stützten ihre Urteile auf ein Gutachten von Hans Carl Nipperdey. Der war schon in der Nazizeit ein bedeutender Jurist, allerdings ebenfalls eine Zeit lang Berater des DGB-Vorsitzenden Hans Böckler und wurde später Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Nipperdey hatte in seinem Gutachten ausgeführt, dass Streiks nur zulässig sind, wenn sie auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzielen. Druck auf die Gesetzgeber auszuüben, geht dagegen nicht. Deshalb erklärten fast alle Gerichte den Zeitungsstreik von 1952 für rechtswidrig. Die Strafzahlungen, zu denen die IG Druck und Papier verurteilt wurde, übernahm am Ende der DGB. Der Bundestag verabschiedete am 11. Oktober 1952 das Betriebsverfassungsgesetz, wie von der Parlamentsmehrheit gewünscht. Es hob die besseren Betriebsrätegesetze der Länder auf und war schlechter als das Reichsbetriebsrätegesetz von 1920…“ Artikel von Annette Jensen vom 29. Mai 2022 in der ver.di-Branchenzeitung Druck + Papier - Siehe diesen Artikel ähnlich von 2017: Und es gab ihn doch, den politischen Streik in der BRD – „Zeitungsstreik“ der IG Druck und Papier im Mai 1952
- Siehe auch In der Defensive. Zum politischen Streik in Deutschland seit dem Zeitungsstreik 1952