Gutachterterror & Zeitarbeit sorgen als “Berufsverbot-PLUS” für gewerkschaftsfreie Zonen

Berufsverbote: Vergessene Geschichte. Ausstellung„… nicht nur in Muttis sogenannten “systemischen” Industriebetrieben vom AIRBUS bis zum Zeppelin. Mittlerweile wird “gewerkschaftsverdächtiges Personal” eingeschüchtert und ausgelesen durch endlos verlängerte Probezeiten, verdeckte Arbeitgeber- und ARGE-Vernetzung sowie Leiharbeits-Vertragsketten in allen Industrie-, Handels-, Bank- und Handwerksbereichen – wie im gesamten öffentlichen Dienst. Streikendes Krankenhauspersonal ist für die Notstands- & Kriegsmobilisierung und die -Führung ebenso hinderlich wie streikende Piloten, Lokführer, FRAPORT-Bodenpersonal, Hafenarbeiter, Matrosen, Container-Terminal-Kranführer, Stromerzeuger- und -verteiler, Binnenschiffer und LKW-fahrer, Hallenarbeiter und Lademeister der Groß-Speditionen, kollektive Aktionen der einzelkämpfenden “Kings of the Road”, wo deren ICH-AG-Bewußtsein im Stress der heißgelaufenen Bremsen dahinschmilzt und wo schmilzendes Einkommen wie die letzte Ölung im Fegefeuer wirkt. Nicht zu vergessen streikende Berufssoldaten, Polizisten, Justizbeamte und -angestellte, Berufsfeuerwehrleute. (…) Wozu braucht man da noch Berufsverbote?  Verlängerte Probezeiten im Öffentlichen Dienst allgemein, der auch dort ansteigende Einstieg über Leih- und Zeitarbeit und besonders die Umgestaltung des Referendariats und der Anwartezeit als LehrerIN zur Anstellung sind optimale Selektions- und Konditionierungsverfahren…“ Beitrag vom 20. September 2017 von und bei Hartmut Barth-Engelbart externer Link und dazu:

  • Und wichtig: „.. Das gute alte Berufsverbot “Classic” war schon 1977/78 aus der Mode gekommen, weil der europäische Gerichtshof diese Berufsverbote in der Regel kassierte, wenn die DGB-Gewerkschaften die Klagen unterstützten. “Classic-PLUS” war dann die Version mit dem gleichzeitigen Ausschluss aus den Gewerkschaften auf der Grundlage der “Unvereinbarkeitsbeschlüsse” in den DGB-Gewerkschaften und damit dem Entzug des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, ohne den man nur schwer in Straßburg klagen konnte. Alles, was sich vermeintlich oder tatsächlich links der DKP politisch-gewerkschaftlich regte, war davon betroffen. Nach Willy Brandts Eingeständnis, dass die Version “Classic” des Berufsverbotes ein Irrtum gewesen sei, weil es den eigenen Nachwuchs in SDS, SHB, JUSOS kollateral beschädigte und sie nach links trieb, folgte eine Reform der Berufsverbote, die fortan nicht mehr so genannt werden konnten. Die gewerkschaftlich und außerparlamentarisch links-oppositionellen KandidatINNen  wurden mit gezielten Schlecht-Prüfungen nach zweijähriger Beobachtung ausgelesen. (…) Diese Berufsverbotsopfer hatten dann auch bei anderweitigem Rechtsschutz in Straßburg keinerlei Chancen. Das war Willy Brandts Ei des Columbus oder die Lösung seines gordischen Knotens…“
  • Siehe auch: Vom Berufsverbot über Zwangsarbeitslosigkeit zur Zwangsarbeit
    Dienstverpflichtung nannten das die Deutsche Arbeitsfront, der Reichsarbeitsdienst, die Gauarbeitsämter der Nazis, die mit der Macht auch die Arbeitsamtsunterlagen übergeben bekamen. Die Mitgliederlisten der ADGB-Gewerkschften holten sie sich, nachdem sie zunächst noch den 1. Mai 1933 zusammen mit dem mitaufrufenden ADGB feierten, am 2. Mai beim Sturm auf die Gwerkschaftshäuser…“ Beitrag vom 23. September 2017 von und bei Hartmut Barth-Engelbart externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121849
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