[Ein historischer Überblick] Gewerkschaft und Leiharbeit
„Am 21. Juni 1972 beschloss der Deutsche Bundestag das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) einstimmig, bis zu dem Tag war Leiharbeit in Deutschland verboten. Doch es war nicht das Parlament, das die Lawine Leiharbeit ins Rollen brachte, sondern wie so oft in Deutschland, wenn es ums Arbeitsrecht geht, sind die Gerichte maßgeblich. Im Fall der Leiharbeit war es das Bundesverfassungsgericht (BVG), das bereits am 4. 4.1967 die Arbeitnehmerüberlassung legalisierte und das Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung aufhob. (…) Mit diesem Freibrief im Rücken und mit Hilfe der „Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010“ der Schröder – Regierung Anfang des Jahrhunderts, bekam die Leiharbeit unglaublichen Aufwind. Und die Gewerkschaften? Sie waren und sind maßgeblich daran beteiligt, dass sich derzeit rund 800.000 Menschen in der Leiharbeit verdingen müssen…“ Umfangreicher Beitrag vom 2. Januar 2025 beim gewerkschaftsforum.de – samt unserer Kampagne