Teuer und unsozial. Finanzministerium erteilt »bedingungslosem Grundeinkommen« klare Absage

Demonstration am 14. September 2013: Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!„.. Im Bundesfinanzministerium hält man offenbar wenig von dem Ansatz: Einer bislang unveröffentlichten Studie des Ressortbeirats zufolge ist das BGE unfinanzierbar. »In einer offenen Gesellschaft ist ein individuelles, bedingungsloses und in seiner Höhe existenzsicherndes BGE aus Sicht des Beirats nicht umsetzbar«, zitierte das Handelsblatt (Wochenendausgabe) aus dem Papier. Demnach müsste das Grundeinkommen für Erwachsene 1.208 Euro und für Kinder 684 Euro betragen. »Selbst wenn man die anderen Sozialleistungen gegenrechnet, entsteht mit der Einführung des BGE ein Finanzierungsbedarf von knapp 900 Milliarden Euro jährlich«, heißt es weiter. Das sei »überhaupt nicht mehr aufkommensneutral zu finanzieren«. 70 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens müssten umverteilt werden, es käme zu drastischen Steuererhöhungen. Teilweise sind die Zahlen allerdings auf den Istzustand des zerfetzten deutschen Sozialsystems zurückzuführen. Ob Hartz IV oder Rente nach Laufbahn im Niedriglohnsektor – von Existenzsicherung kann kaum die Rede sein. Zudem haben zahlreiche Steuerreformen die Idee einer solidarischen Umverteilung von oben nach unten immer weiter ausgehöhlt. Wenn die Autoren der Studie schreiben, dass das BGE eine zwölfprozentige Erhöhung der Einkommenssteuer erfordere, bedeutet das zumindest bezüglich des Spitzensteuersatzes kaum mehr als eine Rückkehr zu den Steuersätzen der Ära Kohl…“ Artikel von Steffen Stierle in der jungen Welt vom 16. August 2021 externer Link und unsere Anmerkung:

Anm.: Die Beiratsrechnung ist einseitig, will den wachsenden Klassengegensatz von Reich und Arm auf keinen Fall antasten. Denn einzig die (Arbeits)Einkommen werden offenbar berücksichtigt. Geht man an Kapitalerträge und Erbschaften ran, sieht die Sache komplett anders aus: Nur die hohen Einkommen wären dann überhaupt betroffen. Aber um Umverteilung geht es ja letztlich bei BGE, bzw. sollte es gehen…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=192785
nach oben