Bedingungsloses Grundeinkommen statt bedingungsloser Bereitschaft gegenüber der Jobagentur

Demonstration am 14. September 2013: Grundeinkommen ist ein Menschenrecht!Der Attac-Aktivist Werner Rätz im Interview von Udo Bongartz bei Telepolis am 11. Januar 2021 externer Link „zur Möglichkeit einer Grundsicherung in der gesamten EU, die Emanzipation des Prekariats und die politische Rechte (…) Ein BGE an sich schließt einen neoliberalen Ordnungsrahmen noch nicht aus, das ist richtig. (…) Die Begleitbedingungen eines BGE sind also entscheidend. Für seine EmpfängerInnen ist es bedingungslos. Gesellschaftlich bestehen selbstverständlich Bedingungen, wie es eingeführt wird. Für die emanzipatorischen Kräfte ist völlig klar, dass ein BGE den Sozialstaat nicht abschafft, sondern ihn vervollständigen muss. Bei Modellen, die diesem Prinzip nicht entsprechen, würde sich die deutsche BGE-Bewegung gewiss dagegenstellen. Wir definieren die Höhe des BGE deshalb auch so, dass es für gesellschaftliche Teilhabe reichen muss. Wo das nicht der Fall ist, bestreiten wir, ob es sich überhaupt um ein BGE und nicht um Sozialabbau handelt. (…) Es ist spannend, dass in einer Reihe armer Länder sehr intensiv über ein BGE diskutiert wird, weil es eine Sozialleistung wäre, die die ökonomischen Bedingungen dort deutlich verbessern könnte. (…) Bei unserem Ansatz basiert das BGE auf den Menschenrechten und ist Teil eines globalen Prozesses, der zu einem gewissen Ausgleich der weltweiten ökonomischen Gegensätze führt, worüber wir schon am Beispiel Namibia gesprochen haben. Solange auf dem Planeten einerseits wohlhabende Regionen bestehen, andererseits Regionen, in denen man kaum überleben kann, wird ein BGE, das nur in reichen Ländern eingeführt wird, ein Problem darstellen, man muss von vornherein die Perspektive der armen Länder mit bedenken…“ Siehe auch die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zu Bedingungslosen Grundeinkommen in der gesamten EU

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