Multilaterales Abkommen über Investitionen

CETA und TTIP sind keineswegs vom Himmel gefallen. Für transnationale Konzerne ist es ein gravierendes Problem, dass sie sich in jedem Land auf spezifische Besonderheiten einstellen müssen, die auf historischen Entwicklungen oder auch landestypischen Traditionen beruhen. Sie suchen daher nach Möglichkeiten, diese Zersplitterung ihrer Absatzmärkte so weit es geht zu verhindern. Die Entwicklung der EU mit ihrem beachtlichen Binnenmarkt gehört somit zu den besonders geförderten Einrichtungen zur Vereinheitlichung der Märkte – und jede Erweiterung der EU hatte auch das Ziel der Markterweiterung.Beitrag von Christoph Jehle auf telepolis vom 03.02.2015 externer Link. Aus dem Text:

  • … Das MAI, das in den Jahren 1995 – 1998 im Rahmen der OECD hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, war als Abkommen zwischen internationalen Konzernen, den OECD-Staaten und der EU geplant. Obwohl von der OECD angeschoben, sollte MAI auch Nicht-OECD-Mitgliedern offenstehen und deutlich über den Investitionsschutz hinausgehen, den die Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen ihrer Verträge garantiert hatte. Man wollte damals auch Entwicklungsländer in die Verträge einbinden, was bei TTIP weitgehend ausgeschlossen wurde. Selbst die BRICS-Staaten sollen jetzt außen vor bleiben. Als 1997 erste Details von MAI an die Öffentlichkeit drangen, waren sowohl die Streitschlichtungsverfahren als auch die zwingende kontinuierliche Liberalisierung und Deregulierung des Handels Kernpunkte der Kritik. Beide Elemente finden sich auch den aktuell diskutierten Freihandelsabkommen…
    Da wie bei den aktuell diskutierten Freihandelsabkommen auch bei MAI der Schwerpunkt auf einer Liberalisierung und Deregulierung der Märkte lag, ähneln sich auch andere Vertragsklauseln: Schon damals gab es eine „Standstill“-Vereinbarung, die sicherstellen sollte, dass sich alle Unterzeichner des Abkommens verpflichten, keine Gesetze zu verabschieden, die das Ziel von Liberalisierung und Deregulierung im Handel beeinträchtigen könnten. Mit der „Rollback“-Klausel sollten sich die Unterzeichner zudem verpflichten, hinderliche Gesetze zurückzunehmen, die vor der Unterschrift unter die MAI-Verträge entstanden waren. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Liberalisierung und Deregulierung der Märkte irreversibel fortgeschrieben werden…
    MAI ist zwar gescheitert, die dem Abkommen zugrunde liegenden Ideen werden seither aber noch energischer als zuvor verfolgt…
    Und damit es bei den aktuellen Freihandelsabkommen nicht wie 1998 auf den letzten Metern zum Scheitern des Abkommens kommen kann, hat man (wie schon beim Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea) festgelegt, dass zentrale Teile des Abkommens auch ohne Ratifizierung vorläufig in Kraft treten können, wodurch die Souveränität der Bürger in den betroffenen Staaten ziemlich rigide ausgeschaltet wird.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=74610
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