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Europäischer Gerichtshof erklärt EU-Fischerei- und -Handelsverträge mit Marokko erneut für ungültig

Europäischer Gerichtshof erklärt EU-Fischerei- und -Handelsverträge mit Marokko erneut für ungültig„… Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass zwischen Marokko und der EU bestehende Handels- und Fischereiverträge null und nichtig sind, da sie auch die Westsahara einschließen. Diese ist nach internationalem Recht aber kein Teil des nordafrikanischen Königreichs, sondern ein »nichtautonomes Gebiet«, dessen Einwohner, die Sahrauis, ein Recht auf Selbstbestimmung haben. Das wurde ihnen bislang nicht gewährt, da ihr Land illegal von Marokko besetzt ist. Es ist bereits das dritte Mal, dass der EuGH in dieser Sache eine Entscheidung fällte. Schon 2016 und 2018 hatte der Gerichtshof entsprechende Abkommen für nichtig erklärt externer Link. Statt sich aber an die Anweisung des Gerichts zu halten und bei der Abfassung neuer Verträge auch die Befreiungsfront Polisario zu konsultieren, die von der UNO und nicht zuletzt auch vom EuGH ausdrücklich als Vertretung der Sahrauis anerkannt wird, ergänzte Brüssel die mit Rabat getroffenen Übereinkommen durch ein paar Zusätze und gab vor, der Rechtslage Genüge getan zu haben. Also legte Frente Polisario erneut Klage ein. Die Hilfsorganisation »Western Sahara Ressource Watch« externer Link begrüßte den EuGH-Entscheid in einer Presseerklärung externer Link als »bedeutenden Sieg für das Volk der Westsahara«…“ Artikel von Jörg Tiedjen in der jungen Welt vom 30. September  2021 externer Link

Siehe dazu:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=193862
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