EUGH-Urteil: Paralleljustiz für Konzerne unvereinbar mit EU-Recht
„Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthaltene Schiedsgerichtsklausel unvereinbar mit EU-Recht ist. Das hat weitreichende Folgen für die 196 existierenden EU-internen Abkommen. Auch sie sind demnach nicht vereinbar mit Europäischem Recht und müssen gekündigt werden. Deutschland ist davon ebenfalls betroffen. (…) „Wir werten das Urteil auch als Zeichen, dass die in Handelsabkommen vereinbarten Konzerklagerechte zwischen etablierten Rechtsstaaten prinzipiell überprüft werden müssen. Auch in CETA oder TTIP haben solche Klauseln nichts zu suchen. Zur Erinnerung: Mit den Schiedsgerichten können Konzerne Staaten auf entgangene Gewinne verklagen. Die Gerichte tagen im Geheimen. Berufungen sind ausgeschlossen. Das ist schlicht inakzeptabel.“ Pressemitteilung vom 6. März 2018 von und bei LobbyControl , siehe auch diejenige des Europäischen Gerichtshofs und die ausführliche Urteilsbegründung des EUGH