Die Durchsetzungsrichtlinie zur europäischen Arbeitnehmerentsenderichtlinie ist eine neoliberale Mogelpackung
Quelle: Artikel von Frank Schmidt-Hullmann in der DGB-Gegenblende vom 21. Januar 2013
„In den letzten 15 Jahren hat die EU-Kommission im Bunde mit dem Europäischen Gerichtshof(EuGH) die konkreten Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedsstaaten gegenüber Entsendefirmen, die ihre Beschäftigten grenzüberschreitend einsetzen, immer mehr eingeschränkt. Und selbst ihre Teilniederlage bei der Bolkesteinrichtlinie hat sie davon nicht abgebracht. Es gab den Versuch, mit einer „Entsendeleitlinie“ die Mitgliedstaaten einzuschüchtern. Es gab Vertragsverletzungsverfahren gegen einige Mitgliedstaaten, z.B. Luxemburg und Deutschland, immer mit dem Ziel, noch den unseriösesten Unternehmern freie Bahn bei der Ausbeutung von Entsendebeschäftigten zu verschaffen. Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie, mit der die damalige Kommission vor fast 20 Jahren eigentlich den Schutz der Entsendearbeiter vor unlauteren Praktiken beabsichtigt hatte, wurde in ihr Gegenteil uminterpretiert. Nach neuer Lesart sollte sie nun die entsendenden Unternehmen vor den Zielländern schützen und das alles im Namen der „Europäischen Dienstleistungsfreiheit“…“
Siehe auch Europäische Demonstration gegen die Verschlechterung der Entsenderichtlinie in Brüssel am 23.1.2013