Sozialgericht Köln hält Sanktionen für verfassungskonform
„Köln – Nur einen Tag bevor im Bundestag über einen Antrag der Partei DIE LINKE. zur Abschaffung der Sanktionen im ALGII- und Sozialhilfebezug debattiert und abgestimmt werden sollte, fand am gestrigen Donnerstag eine Verhandlung u.a. wegen der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen statt. Geklagt hatte unser Mitstreiter Berthold Bronisz, der aufgrund eines seines Erachtens nach rechtswidrigen Verwaltungsaktes in die Schusslinie einer übereifrigen und sanktionsfreudigen Sachbearbeiterin geraten ist. Diese war der Ansicht, dass eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben werden muss weil der „Steuerzahler“ ein Recht darauf hätte. Deswegen konnte unser Mitstreiter auch keine Gegenvorschläge einbringen. Diese hatte man ihm schlicht verwehrt…“ Bericht vom 07. Juni 2014 auf der Homepage von Berthold Bronisz , dem Kläger. Am Ende des Textes befindet sich ein Video, in dem der Kläger und Inge Hanneman, als Beobachterin der Verhandlung, ab etwa Minute 12:15 ein Statement abgeben.
- Aus dem Text: „… Das Gericht, welches nach dem Eindruck des Klägers, der sich auch mit dem von Inge Hannemann und den anwesenden Zuschauern deckt, das Urteil schon längst vorgefasst und in der Schublade hatte, sah die Sanktionen als verfassungskonform an und berief sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010, in dem das Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum ausdrücklich als dem Grunde nach unverfügbar bezeichnete. Zudem muss das Existenzminimum stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers decken. Damit ist das Existenzminimum, welches übrigens nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2012, Asylbewerberleistungsgesetz, auch ein Grund- und Menschenrecht ist, eben nicht sanktionierbar. Mit der Ausrede eines Formfehlers, dies lässt der Kläger derzeit prüfen, lies das Gericht auch die Berufung nicht zu…“