Sanktionen gegenüber alleinerziehenden Leistungsberechtigten: Jobcenter & Kindeswohlgefährdung

Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… »Im Jahr 2018 wurden von Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor. Anfrage und Antwort im Wortlaut. Damit werden zugleich die Kinder der betroffenen Frauen sanktioniert. Bei den ohnehin zu knappen Hartz IV-Leistungen ist das also amtliche Kindeswohlgefährdung. Damit die Sanktionen auch richtig reinhauen, setzen manche Jobcenter noch eins drauf: „In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dies verunsichert manche Kundinnen und Kunden, (…)“, heißt es in der Anfrage der FDP. „Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt verantwortungsvolles und einzelfallbezogenes Handeln der Jobcenter,“ lautet die Antwort der Bundesregierung. (…) Alleinerziehenden Frauen wird von Jobcentern zusätzlich existenzgefährdender Stress gemacht mit dem üblichen Vorwurf der mangelnden Mitwirkung, wenn sie den biologischen Vater des Kindes nicht wissen oder nicht mitteilen möchten…“ Mitteilung von Norbert Hermann vom 1. Dezember 2019 bei Bochum Prekär externer Link

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