Ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen bei Sanktionen im SGB II

Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 07.09.2012 – L 19 AS 1334/12 B – entschieden, dass bei einer Sanktion oberhalb von 30 % des Regelsatzes und mit minderjährigen Kindern im Haushalt immer und ohne gesonderten Antrag Sachleistungen zu erbringen sind, ist die Sachleistungserbringung nicht erfolgt, ist der Sanktionsbescheid irreparabel rechtswidrig. Siehe die Entscheidung externer Link

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=15726
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