Menschenrecht Sanktionsfreiheit. Verbände fordern, dass soziale Rechte unkürzbar sein müssen

Wer nicht spurt, kriegt kein GeldDurch mindestens 16 Seiten Anträge müssen sich Menschen derzeit graben, wenn sie hierzulande versuchen, die Grundsicherung Hartz IV zu beantragen. »Anträge, die ohne Kenntnis der Fachbegriffe kaum zu bewältigen sind«, sagte Rainer Timmermann, Sozialberater der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg am Mittwoch vor Journalisten. Dazu kommt: Nur wer sich auch wirklich auf Jobsuche begibt, bekommt den Regelsatz. Ansonsten kann er beim dritten Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters sogar restlos gestrichen werden. »Das ist Armutsstress«, meinte Timmermann. Dabei ist das Anrecht auf die Leistung ein Grundrecht. Die Würde des Menschen als auch soziale Menschenrechte sind im Deutschland über das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz verankert. Und: Wie der Name schon sagt, soll die Grundsicherung existenzielle Bedürfnisse garantieren. Damit ist nicht bloß das nackte Überleben gemeint. (…) Sozialverbände sehen genau diese Rechte durch die aktuelle Ausgestaltungspraxis von Hartz IV nicht gegeben. »Derzeit werden Hartz-IV-Empfänger nicht als Berechtigte, sondern als Bittsteller gesehen«, kritisierte Claudia Mahler vom Deutschen Institut für Menschenrechte. »Wenn es ein Recht auf Existenzsicherung gibt, dann muss das als solches wahrnehmbar sein.« In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Diakonie und der Nationalen Armutskonferenz forderte sie daher einen vereinfachten Zugang auf die Grundsicherung und unabhängige Beratungsstellen…“ Artikel von Alina Leimbach vom 12.10.2018 in Neues Deutschland online externer Link

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