Massenhafte Rechtsverletzungen bei Hartz-IV-Sanktionen. Sanktionen bedeuten Grundrechteverletzung und oft auch Rechtswidrigkeit

Sanktionen und Leistungeinschränkungen bei Hartz IV und SozialhilfeLaut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Katja Kipping wurden im Jahr 2013 von 61.498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV 22.414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind über 36 Prozent. Bei Klagen gegen die Sanktionen beträgt die Quote sogar 42,5 Prozent – von 6.367 entschiedenen Klagen wurden 2.708 vollständig bzw. teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. anderweitig geklärt…“ Presseerklärung von Katja Kipping vom 16.06.2014 externer Link

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