Jobcenter verhängen häufig rechtswidrige Strafen: Jede 3. Klage bei Hartz IV-Sanktionen erfolgreich

Wenn Hartz IV-Bezieher nicht zu einem Pflichttermin im Jobcenter erscheinen oder andere Pflichtverstöße begehen, werden sie mit Leistungskürzungen bestraft. Häufig sind die Sanktionen jedoch rechtswidrig, was auch aus Daten des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, die der Zeitung „Die Welt“ vorliegen…“ Artikel vom 23.06.2015 bei Gegen-Hartz.de externer Link

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