Hartz IV von 72.000 Alleinerziehenden gekürzt – In 1200 Fällen wurde der Regelsatz vergangenes Jahr sogar komplett gestrichen
„Es ist ein Geburtstag, den einige wohl gerne übergehen würden. Vor fast 15 Jahren, am ersten Januar 2005, wurde in Deutschland Hartz IV eingeführt. Zum Kern der Grundsicherung der damaligen rot-grünen Bundesregierung gehört das Prinzip »Fördern und Fordern« – das mit harten Sanktionen durchgesetzt wird. Passend zum »Jubiläum« wollte es die LINKE im Bundestag noch einmal genau wissen und hat in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung nach einer Bilanz der Sanktionen im Hartz-IV-System gefragt. Dabei kam auch heraus, dass es heute deutlich mehr Alleinerziehende als noch vor einigen Jahren gibt, die sanktioniert werden. »2018 wurden rund 72.000 alleinerziehende Leistungsberechtigte neu sanktioniert; 2007 lag der Wert bei 48.000«, schreibt das Arbeitsministerium in seiner Antwort. Dabei ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden in dem Zeitraum gesunken. 2007 lag die Anzahl der Alleinerziehenden in Bedarfsgemeinschaften noch bei rund 667.600, zehn Jahre später waren es rund 588.800. Wie aus der kleinen Anfrage außerdem hervorgeht, wurden Alleinerziehenden die Bezüge auch zu 100 Prozent gestrichen. Im Jahr 2018 kam die rund 1200 mal vor, 2017 waren es mit 1242 Fällen sogar etwas mehr. Für die Jahre davor machte die Bundesregierung keine Angaben…“ Beitrag von Alina Leimbach bei neues Deutschland vom 13. September 2019