Hartz-IV-Sanktionen nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv
„Die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV zeigt eindrücklich, dass diese kontraproduktiv sind, weil sie zum Rückzug vom Jobcenter und auch zur Arbeitsdemotivation führen. Außerdem ist bei Sanktionierten vielfach ein Rückzug aus dem sozialen Leben zu beobachten. Neben Vereinsamung, ungenügender Ernährung und Krankheitsversorgung führen Sanktionen auch zu Wohnungsnotlagen und Mietrückstände bis hin zum Wohnungsverlust. Sanktionen sind also nicht nur bezüglich des Arbeitsmarkts nicht zielführend. Sie setzen Betroffene auch der sozialen Verelendung und Isolation aus. Sanktionen verletzen das Grundrecht auf soziale Sicherheit. Sie gehören ohne Wenn und Aber abgeschafft.“ Mitteilung von und bei Katja Kipping vom 7. April 2017 , zu Details siehe die Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV vom 7. Februar 2017