Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern durch den Bundesrechnungshof
„Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Den Prüfern wurden Daten von registrierten 4,8 Millionen Personen in den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Ausnahmen bildeten Jobcenter, die eigenständig durch die Kommunen betreut werden, so dass knapp 3,4 Millionen Daten verwendet werden konnten. Insgesamt prüften sie 625 Datensätze erwerbsfähiger Leistungsberechtigten in 212 Jobcentern. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. (…) So kommen „massive Zweifel auf, ob die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen“. Es entstand der Eindruck, dass die Jobcenter insbesondere Probleme mit dem Ermessen hatten, ob eine Eingliederungsvereinbarung notwendig sei. Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern vor, dass sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, wenn Vereinbarungen nicht vor Ort und persönlich getroffen werden. Damit haben sie keinen Nutzen für Erwerbslose. (…) Deswegen raten sie dem Bundesministerium darüber nachzudenken, „ob die Eingliederungsvereinbarung in der derzeitigen Form das geeignete Instrument ist, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ist. Sie schlagen vor, dass die gesetzliche Pflicht einer Vereinbarung zu einer „Kann-Regelung“ umgewandelt wird. So wären zeitliche Kapazitäten für eine intensivere Beratung oder eine Erhöhung der Kontaktdichte möglich. (…) Der Bundesrechnungshof erwägt die Thematik in einem Bericht an das Parlament weiterzuverfolgen.“ Bericht vom 18. August 2019 von und bei altonabloggt