Zinsen vom Amt. Wer lange auf Hartz IV oder Wohngeld warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung

Eine Berliner Rentnerin wartete acht Monate auf ihr Wohngeld. Sie legte Widerspruch ein. Nun wird das Geld vom Amt mit vier Prozent verzinst. Solche Wartezinsen gibt es auch auf Hartz-IV-Leistungen…“ Artikel von Fabian Lambeck im ND online vom 25.11.2014 externer Link

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