Weil die Regelleistungen zu niedrig sind: Schulden beim Jobcenter
„Die Jobcenter gewährten Hartz-IV-Empfänger*innen 2017 Darlehen in Höhe von insgesamt 73 Mio. Euro für Ausgaben in Notsituationen. Damit sank das Volumen der Darlehen. Außerdem verschuldeten sich erneut weniger Menschen, das aber mit immer höheren Beträgen. Diese Schulden beim Jobcenter entstehen insbesondere durch die zu geringen Regelleistungen im SGB II. In seinem Urteil vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass die Regelbedarfe im SGB II grade noch verfassungskonform sind und sich aber an der Grenze zum Verfassungsbruch befinden. Genau eben diese grade noch verfassungskonformen Regelbedarfe sind zentrale Ursache dafür dass immer mehr SGB II-Beziehende sich beim Jobcenter verschulden müssen. In unserer Beratung bekommen wir immer wieder Menschen mit die tausende von EURO Schulden beim Jobcenter haben. Daher ist ein gesetzlicher Schuldenschnitt, entsprechend der Regelungen zum Überbrückungsdarlehen bei Erhalt der ersten Rente in § 37a Abs. 2 S. 1 SGB XII auch im SGB II einzuführen. Dort ist geregelt, nach Zahlung von ½ des Eckregelsatzes, derzeit 212 EUR, gibt es keine Forderungen mehr gegen den aufstockend SGB XII – Leistungen beziehenden Alters- oder Erwerbsminderungsrenten Beziehenden.“ Aus dem Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019 , siehe dazu:
- Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern
„… 2017 verschuldeten sich jeden Monat durchschnittlich 13.700 Personen beim Jobcenter wegen zwingend notwendiger Ausgaben, die sie nicht aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz bestreiten konnten. Das geht aus einer Sonderauswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) für O-Ton hervor. Die so genannten Darlehen nach Paragraph 24 (1) Sozialgesetzbuch II können vergeben werden, wenn die Anschaffung absolut notwendig ist oder eine Notsituation besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Kühlschrank ersetzt werden muss oder das Kind eine neue Winterjacke braucht. 2017 summierten sich alle gewährten Darlehen auf 72,7 Millionen Euro. 2017 und 2016 war das Gesamtvolumen der Darlehen wieder abgesunken, nachdem es 2015 mit insgesamt 86,4 Millionen Euro seinen Höchststand erreicht hatte. 2011 lag der Gesamtwert erst bei rund 60 Millionen Euro und war danach bis 2015 kontinuierlich gestiegen. (…) Der einzelne Schuldner nahm 2017 Darlehen in Höhe von durchschnittlich 442 Euro in Anspruch – 8 Euro mehr als noch im Vorjahr und 144 Euro mehr als noch 2012. Dabei ist die Zahl der Schuldner seit 2015 immer weiter gesunken. Pro Kopf brauchen die Betroffenen aber offenbar immer höhere Beträge…“ Meldung von Lena Becher vom 7. Dezember 2018 bei O-Ton Arbeitsmarkt