Verfassungsrichter weisen Hartz IV Klage ab
„Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht seien die Hartz IV Regelsätze (noch) verfassungskonform. Allerdings wiesen die Richter auch darauf hin, dass es eine Reihe von Leistungen gibt, die derzeit eine Unterdeckung aufweisen. Dazu gehörten Haushaltsstrom, Mobilität oder Kühlschränke. Beim Beispiel Strom wiesen die obersten Richter hin, müsse der Gesetzgeber schnell handeln und die Vorauszahlungen sofort oder bereits im Voraus anpassen. (Aktenzeichen: 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13) Hier nun die Originalmeldung des Bundesverfassungsgerichts…“ Meldung vom 9.9.2014 bei gegen-hartz . Siehe dazu:
- Der angeblich (noch) verfassungskonforme Regelsatz als Hartz-IV-Sonderrecht
„Am 23.Juli entschied nun das Bundesverfassungsgericht wieder einmal aufgrund diverser Verfassungsbeschwerden, ob die sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß sei und bejahte dies. Die Reaktion der Medien auf diese Entscheidung warspärlich. „Verfassungsrichter geben Hartz IV die Note Vier“ kommentierte zumindest die Süddeutsche Zeitung die Entscheidung und bezog sich dabei auf diverse, im Text verstreute Zweifel der Richter an einer ausreichenden Bedarfsdeckung. Statt als eine, in der Entscheidung verstreute höchstrichterliche Kritik, sollte diese Entscheidung jedoch eher als Ausdruck einer tiefgreifenden Verfassungs- und Legitimationskrise betrachtet werden, also als etwas, was völlig berechtigt den Glauben an der verfassungsrechtlicher Bestandsgarantie eines „demokratische(n) und soziale(n)“ Bundesstaats (Grundgesetz, Artikel 20) nachhaltig erschüttert…“ Kritische Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.Juli 2014 von Armin Kammrad vom 26.09.2014
- Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert
„In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt…“ Beitrag von Lutz Hausstein auf den Nachdenkseiten vom 19.09.2014
- Das Bundesverfassungsgericht grummelt, beißt aber (noch) nicht. Zur Entscheidung über die Bestimmung der Höhe der Regelbedarfsleistungen im Grundsicherungssystem
Bewertung von und bei Stefan Sell vom 9. September 2014
- Verfassungsrichter geben Hartz IV die Note Vier
„Das geht noch besser: Das Bundesverfassungsgericht hält die Höhe der Hartz-IV-Leistungen zwar für ausreichend. Probleme sehen sie bei den Themen Stromkosten, Kühlschrank und Waschmaschine…“ Artikel von Wolfgang Janisch in der Süddeutschen online vom 9. September 2014 . Aus dem Text: … Einige Mahnungen hat das Gericht bei verschiedenen Einzelposten ausgesprochen, deren mangelnde Berücksichtigung von mehreren Sozialverbänden gerügt worden war. Starke Preissteigerungen der Elektrizitätswerke müsse man zeitnah berücksichtigen und nicht erst im Nachhinein, schreibt das Gericht. Zudem sagen die Richter noch ein Wort zum Thema Kühlschrank und Waschmaschine: Solche teuren und langfristigen Anschaffungen seien derzeit kaum in den Leistungen enthalten. Im Zweifel müssten deshalb die Sozialgerichte tätig werden und den Hartz-IV-Empfängern einmalige Zuschüsse über den Regelsatz hinaus zuerkennen.“