Unter dem Begriff „Rechtsvereinfachung“ werden eine Vielzahl von SGB II-Änderungen und Verschärfungen diskutiert
„Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden derzeit SGB II Gesetzesänderungen vorbereitet. Insgesamt gibt es 120 Vorschläge zur Änderung, bei bisher 24 Vorschlägen hat sich ein Konsens aller Beteiligten rausgebildet. Im Rahmen eines Fachgespräches im Bundestag vom 19. Feb. habe ich dazu ein Papier geschrieben in dem ich diese Rechtsänderungen mal einer genaueren Prüfung unterzogen habe, was das für Folgen für die Leistungsberechtigten hat.Das Ergebnis ist erschreckend, unter dem verharmlosenden Titel der „Rechtsvereinfachung“ soll das SGB II-Recht deutlich verschärft werden und zunehmend ein Hart IV-Sonderrecht etabliert werden.Die Jobcenter entwickeln sic zunehmend zu Sonderrechtszonen und zu „Gefahrenzonen“ für Erwerbslose. Es wird Zeit sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und jetzt die öffentliche Debatte über die SGB II – Gesetzesänderungen zu beginnen. Das bedeutet Kritik an den Überlegungen, aber auch Einbringen von eigenen Forderungen. Ich möchte die Verbände und Aktiven zur Aufnahme der Debatte aufrufen und ermutigen. Nach gut Informierten Kreisen sollen die SGB II-Änderungen Richtung Herbst durchgeführt werden.“ Aus dem Thomé Newsletter vom 19.02.2014. Siehe dazu:
- Rechtsfreier Raum
Bundesregierung berät über Hartz-IV-Verschärfungen. Sozialrechtler fordert Opposition und Verbände zur Gegenwehr auf. Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 22.02.2014 Aus dem Text: „… 24 von 120 Änderungsvorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Titel »Rechtsvereinfachungen im Zweiten Sozialgesetzbuch« fanden am Mittwoch bei einem ersten »Fachgespräch« im Bundestag bereits Anklang. Der Referent für Erwerbslosen- und Sozialrecht, Harald Thomé, rechnet damit, daß die Gesetzesnovelle im Herbst beschlossen wird. Er hat die »bejubelten« Punkte geprüft, das Ergebnis sei »erschreckend«. (…) Vielen Betroffenen droht mit der geplanten Novelle ein Bewegen im rechtsfreien Raum. Beispielsweise kann demnach das Amt überzahlte Beträge auch ohne Bescheid zurückfordern. Zudem sollen Familienangehörige, auf Amtsdeutsch »Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft«, noch stärker als bisher für behördliche Rückforderungen haften. Rechtloser sollen auch Hartz-IV-Bezieher werden, denen das Jobcenter über Monate oder gar Jahre hinweg zu geringe Leistungen gezahlt hat. (…) Komme die Arbeitsgruppe mit ihren Plänen durch, resümiert Harald Thomé, werde für den ohnehin abgehängten Teil der Bevölkerung »eine Sonderrechtszone zementiert, die immer stärker vom einst gültigen Sozialrecht abweicht«…“
- Der Zwischenbericht der ASMK – AG , auf den sich die Stellungnahme bezieht
- Vorschläge zur Rechts- und Verfahrensvereinfachung durch die Mitarbeiter der Jobcenter
Vorschläge vom 03.02.2014 veröffentlicht von ANONYM am 23.02.2014 bei HartzIV-Leaks
- Siehe dazu auch im LabourNet: Dossier: Umfassende SGB II–Änderungen geplant