Partner muss bei Hartz IV keine Auskunft beim Jobcenter geben

Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch von der Paritätische„Auf eine dementsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Gießen (Az. S 22 AS 1015/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem verhandelten Fall wollte der Partner einer erwerbsfähigen Leistungsberechtigten selbst keine Leistungen beantragen. Dennoch wurde er vom zuständigen Jobcenter aufgefordert, Vordrucke auszufüllen, die sich an Personen richten, die Hartz-IV-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beanspruchen. Das ist unstatthaft, so das Gericht.“ Meldung bei neues Deutschland vom 13. Februar 2019 externer Link

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