Neoliberale Legenden: Minierhöhung von Hartz IV [ab 1.1.2016]

Dossier

SilvesterDie Lebenshaltungskosten steigen, insbesondere die Strompreise. Nun werden auch die Hartz-IV-Sätze erhöht: Je nach Altersgruppe sollen Leistungsbezieher das Mehr an Lebenshaltungskosten mit einem Plus von fünf, vier oder drei Euro kompensieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) frohlockte am Donnerstag: 404 Euro werde ein Alleinstehender ab Januar bekommen, für ein Kleinkind unter sechs werden 237 Euro gezahlt. Was Politiker der Linkspartei und Vertreter von Wohlfahrtsverbänden zu Recht als »schlechten Witz« bezeichneten, treibt die Wirtschaftslobby, wie gewohnt, zur Weißglut…“ Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 11.09.2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Hartz-IV-Sätze heute weniger wert als vor 11 Jahren
    Zwar werden die Hartz-IV-Regelsätze zum Jahresbeginn leicht angehoben – trotzdem haben Hartz-IV-Empfänger heute weniger Geld zum Leben als zum Start des Hartz-Systems im Jahr 2005. Denn die Preise sind seit 2005 deutlich stärker gestiegen als die Hartz-Sätze. Das zeigt eine DGB-Analyse…“ Stellungnahme des DGB vom 30.12.2015 und der Link zur Analyse externer Link
  • Hartz IV: Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz
    Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2016 um lediglich 5 Euro auf dann 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro…“ Pressemeldung des Paritätischen vom 28.12.2015 externer Link
  • Regelbedarfe der Sozialhilfe im Jahr 2016
    Zum Jahresbeginn 2016 werden die Regelbedarfe der Sozialhilfe (SGB XII) – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – um 1,24 Prozent erhöht. Für Alleinstehende steigt der monatliche Betrag von 399 Euro auf 404 Euro. Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen wirkt sich auch auf die »Hartz-IV«-Sätze (SGB II), die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie bei der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) aus…“ Infografik von Johannes Steffen vom November 2015 im Portal Sozialpolitik externer Link
  • Neue Regelsätze 2016: Regierung missachtet eigene Gesetzgebung und bricht das Sozialhilfe-Gesetz
    Das Erwerbslosenbündnis “AufRecht bestehen” kritisiert scharf die Entscheidung der Bundesregierung, die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher lediglich auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortzuschreiben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen. Als empörend kritisieren wir Art und Weise des Gesetzgebungsverfahrens: Entscheidung Bundeskabinett am 23.9.2015, der Bundesrat wird darüber am Freitag, 16.10.2015 abstimmen…“ Mitteilung der Kampagne „AufRecht bestehen vom 16.10.2015 bei tacheles.e.V. externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=86320
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