Hartz-IV-Regelsatz steigt 2019 um acht Euro (!)
„Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende soll nächstes Jahr um 8 auf 424 Euro monatlich steigen. Das gehe aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – etwa dem Ehepartner – in einer Wohnung lebe, erhalte künftig 382 Euro monatlich. Bisher waren es 374 Euro. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist eine Erhöhung der Leistung um 6 auf 322 Euro vorgesehen. Bis zur Vollendendung des sechsten Lebensjahres sollen künftig 245 Euro gezahlt werden – 5 Euro mehr als bislang. Für Kinder vom Beginn des siebten Lebensjahres bis zum vollendeten 14. plane das Ministerium eine Erhöhung um 6 auf 302 Euro monatlich…“ Agenturmeldung vom 13.09.2018 beim ND online – siehe dazu den Kommentar von Harald Thomé und nun Details:
- Hartz-IV-Leistungen ab 1.1.2019: Wie viel Geld ist für was in den Hartz-IV-Sätzen 2019 enthalten?
Was ist dran, was ist drin im Regelsatz? (Offiziell „Regelbedarf“, hat aber so gut wie nix damit zu tun, was mensch braucht.) Im Einleger des aktuellen A-Infos (Nr. 190) der KOS werden Höhe und Zusammensetzung der Regelsätze tabellarisch aufgelistet und im Detail aufgeschlüsselt
- „… Diese Hungerregelbedarfe verstoßen deutlich gegen die Würde der Menschen und verhindern gesellschaftliche Teilhabe. Erst Recht bei denen die als Kranke oder Alte dauerhaft darauf angewiesen sind. Den Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen wird damit die Zukunft auf eine vernünftige Ausbildung und Arbeitsmarktintegration genommen.
Einzig zählt für die Politik das Projekt „Ausbau und Ausweitung des Niedriglohnsektors“ und Profitmaximierung, welches selbstverständlich von Schwarz/Rot weiter fortgesetzt wird. Es ist an der Zeit, dass höhere Regelbedarfe auf der Straße (und nicht durch Wählen der AfD!!!) erstritten werden...“ Aus dem Thomé Newsletter 34/2018 vom 17.09.2018
- wir erinnern an die Petition für eine Neuberechnung von ALG II / Hartz IV