Hartz IV: Neuermittlung der Regelsätze erst zum 1. Januar 2017
„Entgegen den gesetzlichen Vorgaben hat die Bundesregierung die Regelsätze von Hartz IV nicht zum 1. Januar 2016 grundlegend neu ermittelt. Dies soll nun erst zum 1. Januar 2017 geschehen. (…) Konkret ist vorgesehen: Die Sätze für Alleinstehende und Paare sollen weiterhin aus den Ausgaben der untersten 15 Prozent ermittelt werden (vor 2011: 20 Prozent). Haushalte mit einem Einkommen unterhalb des Hartz-IV-Bedarfs sollen nicht vorab aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden, was die Regelsätze nach unten zieht. Auch ist eine generelle Rücknahme der willkürlichen, sachlich nicht begründeten Abschläge nicht geplant. Lediglich bei Jugendlichen soll der bisher überzeichnete Kürzungsbetrag für Alkohol und Tabak abgemildert werden und bei der Mobilität die Vergleichsgruppe etwas verbessert werden…“ Aus dem A-Info April 2016 der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin, als Auszug dokumentiert beim ND online vom 11. Mai 2016