Hartz IV: Frust dank bayerischem Familiengeld
„Die eine Hand weiß zwar genau, was die andere tut. Das heißt jedoch nicht, dass man die jeweiligen Aktivitäten auch gutheißt. So ähnlich stellt sich die Situation rund um das bayerische Familiengeld und die Regeln für Hartz IV dar. Denn während Bayern darauf pocht, die 250 Euro an jeden auszahlen zu dürfen, ohne den Betrag auf die Sozialleistungen anrechnen zu müssen, warnt der Bund vor Nachforderungen an betroffene Hartz IV Empfänger. (…) Das Problem beim Familiengeld – 250 Euro pro Monat und Kind im ersten und zweiten Lebensjahr: Laut Sozialgesetzbuch II handelt es sich um ein zusätzliches Einkommen, das mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden muss. Darauf beharrt das Bundessozialministerium. Denn ohne diese Regeln ließen sich Sozialleistungen beliebig miteinander kombinieren. Das gelte es zu verhindern, heißt es vom Bund. Bayern sieht jedoch zwei Ausnahmeregeln. Ähnelt die Leistung des Landes dem Erziehungsgeld, müsse sie nicht angerechnet werden. Zudem sei eine Anrechnung nicht erforderlich, wenn die Zahlungen „ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen“. Der Bund bleibt nichtsdestotrotz bei seinem Standpunkt und droht mit Kürzungen…“ Meldung vom 17. August 2018 von und bei HartzIV.org (wir danken Harald Thomé für den Hinweis). Siehe dazu einen weiteren Beitrag zum „Familiengeld“:
- Die Bayern (wollen) kommen. Genauer: Die CSU. Mit einem bayerischen Familiengeld. Für alle. Wenn da nicht – auch und gerade – die Bayern in Berlin wären
„… Und am 14. Oktober 2018 wird wieder einmal gewählt – diesmal der neue Landtag in Bayern. (…) In seiner Regierungserklärung kündigte Markus Söder ein Familiengeld eigens für Bayern an. Im Juli hat dann die CSU mit ihrer Mehrheit den Entwurf dazu im bayerischen Landtag beschlossen (…) Das Familiengeld kommt auch bei einkommensschwächeren Familien an, denn es soll nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden. Auf den letzten Punkt, die Nicht-Anrechnung der Leistung bei einem eventuellen Hartz IV-Bezug, verweist auch die CSU offensiv. (…) Spätestens an dieser Stelle schlägt die Stunde der professionellen Bedenkenträger. Keine Anrechnung Familiengeldes, wenn es um Hartz IV-Empfänger geht? Das ist interessant. Hat man eine dafür notwendige Gesetzesänderung verpasst? (…) Offensichtlich hat man in München nicht mit Berlin gerechnet. Denn nun werden wir mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: Bundesregierung bremst Söder – Arme haben nichts vom Familiengeld oder Arme haben wohl nichts vom bayerischen Familiengeld. Was ist hier los? (…) Der entscheidende Punkt ist der Hinweis auf die bestehende Rechtslage. Und alle Leser hier wissen, dass die CSU bekanntlich in Berlin seit vielen Jahren mit in der Regierung sitzt und gerade in den vergangenen Jahren war es immer diese Partei gewesen, die sich mit Blick auf Hartz IV-Empfänger für harte Anrechnungsregelungen ausgesprochen hat. Vor diesem Hintergrund werden wir nun nett formuliert Zeuge des Versuchs, die offensichtliche kognitive Dissonanz zwischen dem, was man in Berlin praktiziert hat und was man im Freistaat gerne anders machen würde, dadurch aufzulösen, dass man den Überbringer der schlechten Botschaft an den bayerischen CSU-Galgen aufzuhängen versucht. (…) »Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erteilt den CSU-Forderungen, das neue bayerische Familiengeld bei Hartz-IV-Empfängern nicht anzurechnen, eine Absage. „Wir können uns als Bundesregierung nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland … Heil sagte, dies sei der bayerischen Staatsregierung bekannt gewesen: „Herr Söder und seine Leute haben sich sehenden Auges in diese Situation hineinmanövriert.“ …Heil kritisierte, die CSU habe vorher „ohne Not“ das Landeserziehungsgeld abgeschafft. „Das war davon abhängig, ob die Erwerbstätigkeit wegen Erziehungsaufgaben eingeschränkt wurde, und wurde deshalb im Einklang mit Bundesrecht nicht angerechnet“, so der SPD-Politiker.«“ Kommentar von Stefan Sell vom 12. August 2018 bei Aktuelle Sozialpolitik