Esst doch weniger! Endstation: Hartz IV reicht nicht für Bus und Bahn. Bundesregierung findet, Betroffene könnten umschichten
„Teurer Nahverkehr, explodierende Bahnpreise: Wer mit Hartz IV leben muss, kommt damit im Wortsinne »nicht weit«. Von längeren Fahrten können Betroffene nur träumen. Die Regelsätze reichten nicht für Mobilität im Ortsbereich und schon gar nicht für den Fernverkehr, kritisierte die Sozialpolitikerin Sabine Zimmermann (Die Linke) im Bundestag. Wie die Regierung dazu stehe, wollte sie wissen. In ihrer Antwort, die jW vorliegt, bleibt Kerstin Griese, die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, vage. Hartz IV sei eine Pauschalleistung, die sich Leistungsberechtigte aufteilen müssten, schreibt sie etwa. Deshalb könnten »Einzelbeträge für relevante Verbrauchsausgaben nicht so interpretiert werden, als ob für Leistungsberechtigte im Jahr 2018 genau dieser Betrag für einen konkreten Verwendungszweck zur Verfügung steht«. Mit anderen Worten: Betroffene könnten Mittel problemlos umschichten. Das dürfte schwer sein: Sämtliche Positionen sind außerordentlich knapp bemessen. Für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« – also unter anderem Strom – gibt es in diesem Jahr für Alleinstehende zum Beispiel 35,01 Euro, für Ernährung 137,66 Euro und für Bildung genau einen Euro und einen Cent. Für Mobilität gestehen die Regierenden ihnen 32,90 Euro zu, rund sechs Euro davon für »Sonstiges«, wie etwa Fahrradreparaturen. Kritiker betonen seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005, die Regelsätze seien »politisch motiviert kleingerechnet«. Nach Berechnungen des ARD-Magazins »Monitor« vom Mai 2018 spart die Bundesregierung durch »systematisches Kleinrechnen« jährlich sogar rund 25 Milliarden Euro ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bereits 2010 Intransparenz bescheinigt…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 14. Juli 2018