Einstweilige Anordnung bei Ablehnung von Hartz IV
„Wenn Hartz IV Bezieher keine Leistungen bezahlt bekommen, müssen sie schnell handeln. Dieser Leitfaden zeigt, wie es geht. Im Zweifelsfall eine Erwerbslosenberatungsstelle hinzuziehen oder einen versierten Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren. Einen Antrag auf eine „einstweilige Anordnung“ (§ 86 b Abs. 2 SGG) stellen! Die „einstweilige Anordnung“ ist eigentlich ein Instrument für „Notfälle“. Da jedoch viele ALG-II-Bescheide fehlerhaft sind und Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben, werden viele Arbeitslose in eine existenzielle Notlage gedrängt, so dass das Instrument der „einstweiligen Anordnung“ an Bedeutung gewinnt…“ Beitrag von Luise Müller bei gegen-hartz.de (ohne Datum) und: Das Jobcenter zahlt nicht – was tun?:
- Das Jobcenter zahlt nicht – was tun?
„… Was tun, wenn am Monatsanfang das Jobcenter kein Geld überweist. Einige Regeln helfen, schnell an die fälligen Bezüge zu kommen…“ Beitrag von Dr. Utz Anhalt bei gegen-hartz.de (ohne Datum)