Das sind die neuen Hartz IV-Regelsätze ab 2017
„Zum 1.1.2017 werden die Hartz IV Regelsätze leicht angehoben. Damit verändern sich auch die Mehrbedarfe, die wir ebenfalls aufgelistet haben. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Sozialorganisationen als unureichend betittelt, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Kinder unter 6 Jahren gehen dieses Jahr sogar leer aus!...“ Info bei gegen-hartz , siehe auch:
- Das ändert sich im neuen Jahr
Übersicht des BMAS vom 19. Dezember 2016 über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2017 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.
- Kampagne Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung
Aktion der AG AufRecht bestehen! des Erwerbslosenausschuss ver.di Berlin hinweisen, die Kollegen haben einen „Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung“ an Frau Nahles entworfen und suchen noch Mitunterzeichner von Organisationen und jede Menge Kreative die diesen Brief weiterverwenden. Siehe den „Dankesbrief“ : „Sehr geehrte Frau Bundesministerin Andrea Nahles, zum 1. Januar 2017 haben Sie nun den ALG-II-Regelsatz um 5,00 EUR erhöht. Als Zeichen meiner Dankbarkeit, möchte ich Ihnen mit heutigem Schreiben einen 5-EUR-Schein beiliegend übersenden. Bitte verfügen Sie nach Belieben über den Betrag für Ausgaben Ihres Bedarfs. Doch bitte nicht immer alles auf einmal ausgeben. Denn möchten Sie die 5,00 EUR für ein BVG-Sozial-Monatsticket verwenden, so sollten Sie die ganzen 5,00 EUR zwei Monate lang sparen. Erst dann reicht es für ein entsprechendes Ticket. Denn im Regelsatz sind 25,40 EUR dafür vorgesehen. Wenn Sie nun zwei Monate 5,00 EUR gespart haben, dann könnten Sie sich fast (und möchte nicht kleinlich wirken) ein Ticket für 36,00 Euro leisten…“