BSG zur Höhe von Sozialleistungen: Hartz-IV-Sätze für Familien verfassungskonform
Die zum 1. Januar 2011 neu bestimmte Höhe der Regelbedarfe für Hartz-IV-Empfänger ist verfassungsgemäß. Das BSG entschied am Donnerstag, dass die Regelleistungen für ein Ehepaar mit einem zweijährigen Kind nicht zu niedrig bemessen sind.(Urt. v. 28.03.2012, Az. B 4 AS 12/12 R). Artikel auf Legal Tribune Online vom 28.03.2013