Arbeitslosengeld oft niedriger als Hartz IV

Viele Arbeitslosengeld-Empfänger hätten das Recht, ihre Bezüge aufzustocken. Doch die Betroffenen machen nur selten Gebrauch davon
„Aufgabe des Arbeitslosengeldes ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern“, glaubt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Doch diese allemal sinnvolle Funktion kann die Entgeltersatzleistung, die nach den Bestimmungen des SGB III gezahlt wird, immer seltener erfüllen
…“ Artikel von Thorsten Stegemann in telepolis vom 13.11.2013 externer Link

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