Zuschüsse reichen nicht aus – Hartz IV: Lücke zwischen tatsächlichen und erstatteten Wohnkosten wächst. Bundestag will dazu Experten hören
„Eine Mieterhöhung flattert ins Haus. Die künftig zu zahlende Summe liegt weit über jener, die das Jobcenter erlaubt. Das Amt fordert die Familie auf, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu senken, durch Untervermietung oder Umzug. Tausende sind jährlich davon betroffen. Das stellt sie zunehmend vor ein Problem: Es gibt keine menschenwürdigen Unterkünfte zu den Sätzen, die sich das Amt vorstellt. Wer nichts findet, muss die Mehrkosten von seinem knapp bemessenen Regelsatz berappen. Das können 50 Euro sein oder sogar 200. Bereits im Jahr 2017 mussten 588.000 leistungsberechtigte Haushalte, knapp jeder Fünfte, im Schnitt 80 Euro für die Miete zuzahlen, wie das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im vergangenen Sommer auf Anfrage der Linksfraktion eingeräumt hatte. Auf ihren Antrag wird der Sozialausschuss im Bundestag nun am 18. März öffentlich Experten dazu anhören. (…) Das Problem mit den unterdeckten Wohnkosten ist so alt wie Hartz IV. Das BMAS gibt auch vor zu handeln. Eine »Unterarbeitsgruppe der Sozialministerkonferenz« soll Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten – und zwar seit Ende 2016. Damals hatte das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) im Auftrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den bereits eingeführten Hartz-IV-Verschärfungen ein Gutachten herausgegeben. Darin kommt es zu dem Ergebnis, dass »bei einer Vielzahl von Grundsicherungsträgern keine sachgerechte Tatsachenfeststellung bezüglich der Angemessenheit der Miete vorgenommen wurde«. Darüber hinaus seien die Obergrenzen vielfach intransparent berechnet und unzureichend an den Neuvertragsmieten orientiert. Ob überhaupt entsprechender Wohnraum vorhanden ist, prüften viele Jobcenter kaum oder gar nicht, heißt es darin weiter. Geändert hat sich seither nichts…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 9. März 2019