Zum gekippten Mietendeckel in Berlin: Unverzüglich Nachzahlungen beim Jobcenter/Sozialamt beantragen!
„Dank der des Einsatzes von Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP wurde der Berliner Mietendeckel durch das BVerfG rückwirkend gekippt. Die Vermieter*innen freuen sich, die Parteien der klagenden Politiker*innen können mit hohen Spenden rechnen und auf rund 1,5 Millionen Berlin Haushalte kommen hohe Nachzahlungen zu. Durch die rückwirkende Nichtigkeitserklärung des Berliner Mietendeckels, müssen die betroffenen Berliner Haushalte nun rückwirkend die bisher gedeckelte Miete zahlen. Wichtig hierbei: Diese Rückzahlungspflicht entsteht mit Tag der Urteilsverkündung, also ab dem 15. April 2021, spätestens aber ab dem Tag, an dem Vermieter*innen die Zahlung gegenüber den Mieterinnen und Mietern geltend machen. Teilweise müssen pro Haushalt mehrere Tausend Euro nachgezahlt werden. Hier bestehen für diese Haushalte in einer Reihe von Fällen Ansprüche auf Übernahme durch die Sozialleistungsträger…“ Aus dem Thomé Newsletter 15/2021 vom 18.04.2021 und weitere Infos bei Tacheles . Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Die Kampagne der Wohnungskonzerne für ihre Profite und gegen den Mietendeckel in Berlin: Hat erste Erfolge – und wird verstärkt: Volksbegehren