Sozialgericht Düsseldorf: Neuss, Remscheid, Solingen – Jobcenter müssen höhere Mieten zahlen

Graphik von Werner Lutz: Hartz IV-Empfänger: Ihr dürft Eure Villen auf Mallorca behalten!„Mehrere Kläger aus den Städten Remscheid und Solingen sowie dem Rhein-Kreis Neuss waren mit ihren Klagen gegen Mietkürzungen der Jobcenter vor dem Sozialgericht Düsseldorf erfolgreich. Die beklagten Jobcenter waren der Ansicht, dass die Mietkosten der Kläger unangemessen hoch seien und übernahmen deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Mietkosten. Dagegen wandten sich die Kläger. Die Mietobergrenzen seien angesichts der angespannten Wohnungsmarktlage zu niedrig bemessen. Die Jobcenter traten dem entgegen. Zur Bestimmung der angemessenen Miete habe eine Drittfirma im Auftrag der Jobcenter Konzepte entwickelt, mit denen nach anerkannten mathematisch-statistischen Methoden Mietobergrenzen ermittelt worden seien. Die 29. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte zu Gunsten der Kläger. Die von den Jobcentern genutzten Konzepte seien nicht schlüssig. Die streitigen Konzepte würden im Grundsatz davon ausgehen, dass der gesamte Wohnungsmarkt durch eine repräsentative Mietdatenerhebung dargestellt werde. Für Leistungsbezieher sei dann das einfache Wohnungsmarktsegment angemessen. In den hier strittigen Konzepten seien nach Ansicht der 29. Kammer jedoch keine repräsentativen Daten erhoben worden. In allen streitigen Konzepten seien überproportional viele Daten aus dem SGB II-Leistungsbezug und von großen Vermietern wie etwa Wohnungsbaugenossenschaften eingeflossen. Die Datenbasis repräsentiere daher nicht den gesamten Wohnungsmarkt, sondern enthalte besonders viele Daten aus dem einfachen und mittleren Segment…“ Pressemitteilung des Justizportals Nordrhein-Westfalen vom 2. Oktober 2019 zu den Urteilen des SG Düsseldorf externer Link (alle noch nicht rechtskräftig)

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