Wie die Bundesregierung konsequent Kinder aus Hartz IV Familien benachteiligt
„Tilo Jung, ein “Youtuber” stellt die genau die Fragen, die die Bundesregierung und ihre Sprecher in der Bundespressekonferenz nicht hören wollen. So wird beispielsweise das Kindergeld bei Hartz IV nach wie vor angerechnet. Das bedeutet, bei jeder Erhöhung dieser Sätze gehen die Kinder aus Hartz IV-Familien leer aus. Stattdessen wird zum Beispiel der Regelbedarf bei Kinder von 6 bis unter 14 Jahre der Regelsatz ab 2021 nicht erhöht. Diese Altersgruppe geht vollkommen leer aus. Das Bundeskabinett verabschiedete demnach einen Gesetzentwurf, durch den 2021 das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erhöht wird. (…) Die beschlossenen Erhöhungen kommen erneut gerade denen nicht zugute, die sie am meisten benötigen. Aufgrund der Gesetzeslage und eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.2010 wird das Kindergeld als Einnahme auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. ALG II-Bezieher mit Kindern bekommen also mehr Kindergeld, dafür aber weniger Hartz IV vom Jobcenter, wenn sie mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Übersteigt nämlich das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen des Kindes dessen Bedarf, wird das überschüssige Kindergeld dem Elternteil als Einkommen angerechnet und verringert so dessen Bezüge. Diese Regelung geht unterm Strich also vor allem auf Kosten der Kinder, welche die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf doch eigentlich fördern will…“ Meldung vom 25. August 2020 bei gegen-hartz.de – dass der Corona-Kinderzuschlag angerechnet wird, stimmt nicht. Das haben wir übersehen und bitten deshalb um Entschuldigung. Siehe unser Dossier: Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe für 2021 weiterhin mit der bestehenden “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode