Wenn Hartz IV-Leistungen vom deutschen Pass abhängen
Auf einer Pressekonferenz in Berlin wurde an eine besondere Form europäischer Entsolidarisierung durch die deutsche Politik erinnert. Artikel Peter Nowak in telepolis vom 27.02.2013
Aus dem Text: „… Sie fanden Juristen wie den Berliner Rechtsanwalt Lutz Achenbach, der zahlreiche Menschen verteidigt, denen die Hartz IV-Leistungen gestrichen wurden, weil sie keinen deutschen Pass haben. Im März 2012 hatte die Bundesregierung einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen eingelegt und damit die Grundlage dafür geschaffen, dass Tosti, Chirrispe und Tausende weitere EU-Bürger, die in Deutschland lebten und arbeitslos wurden, kein Geld mehr bekamen. (…) Rechtsanwalt Achenbach betonte, dass in Berlin über 50 Prozent der Klagen gegen den EFA-Entzug positiv beschieden werden. Die Jobcenter gingen dann allerdings meist in Berufung. Mindestens zwei Senate der zweiten Instanz würden regelmäßig die Anträge der Betroffenen ablehnen. So ist der Rechtsweg für die Betroffenen also oft ein Glücksspiel. Deswegen fordern Sebastian Müller vom Bündnis gegen den EFA-Entzug eine politische Antwort, die sofortige Rücknahme des Vorbehalts…“
- Siehe dazu auch das Berliner Netzwerk gegen den deutschen EFA-Vorbehalt