Schäubles Kindergeldkürzungsplan: Nächste Stufe der EU-Bürger-Bekämpfung

„Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld für EU-Ausländer deutlich kürzen und so „gegen Sozialmissbrauch vorgehen“. Bisher haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt. Die geplante Neuregelung sieht nun vor, dass sich statt des vollen Kindergeldsatzes die Leistung künftig an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten im Heimatland der Kinder orientieren soll. Besonders übel und ein Novum scheint dabei zu sein, dass die Bundesregierung  damit sehenden Auges einen Gesetzentwurf vorlegt, der gegen geltendes EU-Recht verstößt! Aus dem BECK Onlineticker „EU-Kommission lehnt Anpassung ab“ dazu: Damit würde der Staat jährlich schätzungsweise 159 Millionen Euro einsparen, wie aus den Eckpunkten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen und über die zuvor die „Bild“-Zeitung berichtete. Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte sich dafür ausgesprochen, dass sich die Höhe des Kindergelds am Preisniveau jenes Landes orientieren sollte, in dem sich das jeweilige Kind aufhält. Die EU-Kommission lehnt eine derartige Anpassung allerdings ab. Zuletzt gab es nach Angaben des Finanzministeriums 184.655 solcher Fälle – die meisten EU-Ausländer kamen aus Polen (86.987), gefolgt von Rumänien (15.310), Kroatien (11.865) und Bulgarien (5.555).“ Meldung übernommen aus Thomé Newsletter 08/2017 vom 26. Februar 2017 Pkt. 5 bei der Tacheles e.V. externer Link – wir danken Harald Thomé für die Info. Siehe dazu auch den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ vom 13. Februar 2017 externer Link bei Harald Thomé

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