Kindergeldausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger*innen

Dossier

Schülerinnen einer inzwischen von Moskauer Behörden geschlossenen privat organisierten Schule für Flüchtlingskinder„Im Windschatten der ausländerrechtlichen Verschärfungsorgie, die heute auf der Tagesordnung steht, geht – wenig beachtet – der nationalistische Umbau des Sozialstaats weiter: Der Bundestag hat gestern (6. Juni) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU, SPD sowie der AfD das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet. (…) Unionsbürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, werden künftig in vielen Fällen kein Kindergeld mehr erhalten. Dies ist besonders dramatisch, wenn auch keine Leistungen nach SGB II oder XII erbracht werden. Das Ziel der Bundesregierung ist dabei klar: Unionsbürger*innen sollen, soweit sie wirtschaftlich noch nicht verwertbar sind, vollständig von jeglichen staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ist nicht nur sozialpolitisch fatal. Es liegt auch auf der Hand, dass er mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist…“ Beitrag der GGUA-Flüchtlingshilfe vom 7. Juni 2019 externer Link mit Links zum Gesetzesentwurf und div. Kritiken. Siehe auch:

  • Kindergeld: Zugangshürden und Leistungsausschlüsse für EU- und Nicht-EU-Ausländer in Deutschland scheitern vor dem EuGH und vor dem Bundesverfassungsgericht New
    „… Nun hat es Deutschland „erwischt“. In der für das EuGH bekannten Kürze ist die Mitteilung über das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 externer Link so überschrieben: „Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht.“ Sofern sich der Unionsbürger rechtmäßig in Deutschland aufhält, genießt er grundsätzlich Gleichbehandlung mit den inländischen Staatsangehörigen, so das EuGH. (…) Der EuGH hat nun in einem ersten Schritt darauf hingewiesen, »dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig.« Das bedeutet, dass ein Sozialhilfeanspruch in diesem Zeitraum ausgeschlossen werden kann. Der entsprechende Leistungsausschluss beim Kindergeld in Deutschland wäre folglich dann gerechtfertigt, wenn es sich um eine Sozialhilfeleistung handeln würde. Das ist aber beim Kindergeld nicht so, sagt der EuGH…“ Ausführlicher Beitrag vom 3. August 2022 von und bei Stefan Sell externer Link
  • CDU/CSU und SPD beschließen vereint mit der AfD Kindergeldausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger*innen Im Windschatten der ausländerrechtlichen Verschärfungsorgien, die zur Zeit auf der Tagesordnung stehen, geht – wenig beachtet – der nationalistische Umbau des Sozialstaats weiter: Der Bundestag hat am 6. Juni mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU, SPD sowie der AfD das so genannte „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet. Das Gesetz hat neben massiven Ausweitungen der Kontrollmöglichkeiten durch den Zoll gegen „Schwarzarbeit“, Arbeitsausbeutung und „Scheinarbeitsverhältnisse“ – der Deutsche Anwaltsverein spricht „von einer Art Rasterfahndung“ – vor allem zwei Inhalte, die zur weiteren Prekarisierung, Kriminalisierung und sozialen Entrechtung von Unionsbürger*innen führen werden: Das beinhaltet: Das Verbot, die Arbeitskraft in so genannten “Tagelöhnerbörsen“ (dem so genannten „Arbeiterstrich“) anzubieten. Der Zoll darf in diesen Fällen Platzverweise aussprechen. Zudem sollen Unionsbürger*innen künftig in verschiedenen Fallkonstellationen vom Kindergeldbezug in Deutschland ausgeschlossen sein.
    In Bezug auf das KG bedeutet dies: Unionsbürger*innen, die nicht erwerbstätig sind, werden künftig in vielen Fällen kein Kindergeld mehr erhalten. Dies ist besonders dramatisch, wenn auch keine Leistungen nach SGB II oder XII erbracht werden. Das Ziel der Bundesregierung ist dabei klar: Unionsbürger*innen sollen, soweit sie wirtschaftlich noch nicht verwertbar sind, vollständig von jeglichen staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss ist nicht nur sozialpolitisch fatal. Es liegt auch auf der Hand, dass er mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist
    …“ Aus dem Thomé Newsletter 23/2019 vom 16.06.2019 externer Link

Wir erinnern an:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=150216
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