Gesetzesentwurf zur Änderung des AsylbLG vorgelegt
Quelle: Entwurf auf der Homepage von Harald Thomé
„Die Bundesregierung legt einen Referentenentwurf zur Änderung des AsylbLG vor. Dieser beinhaltet die Absenkung der Asylleistungen von derzeit 374 EUR (nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung) auf134 EUR als Barbetrag, zzgl. Sachleistungen und später 202 EUR zzgl. Sachleistungen für Hausrat und Bekleidung, jeweils für eine allein stehende Person. Damit setzt die die Bundesregierung die Ausgrenzung und Diskriminierung von Asylbewerbern auf maximale Weise fort. Auch soll dort die Rückwirkungsregelung eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X von vier Jahre auf ein Jahr (analog SGB II/SGB XII) verkürzt werden. Bildung und Teilhabe soll jetzt eingeführt werden, da ist aber nach dem BVerfG – Urteil nicht mehr aufschiebbar. Der Gesetzesentwurf stellt die maximal mögliche Diskriminierung nach dem BVerfG – Urteil da, hier ist massive politische Einflussnahme und praktische Solidarität gefragt.“ Bewertung von Harald Thomé.
Siehe zum Hintergrund das Asylbewerberleistungsgesetz beim Bundestag