Gesellschaft für Freiheitsrechte moniert Hartz IV für Flüchtlinge: Verfassungswidrig niedrig?
„… Die Sozialleistungen für Flüchtlinge sind zu niedrig – und verstoßen deshalb gegen das Grundgesetz kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie hat deshalb eine Mustervorlage erstellt, mit deren Hilfe Sozialgerichte das Problem dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können. (…) Die GFF hält solche Abschläge vom Existenzminimum für sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb für verfassungswidrig. Es könne nicht unterstellt werden, dass sich Flüchtlinge in der Regel nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. (…) Für Flüchtlinge, die in Sammelunterkünften leben, wird seit 2019 sogar noch ein weiterer zehnprozentiger Abschlag abgezogen. Sie werden damit behandelt wie Ehepaare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und „aus einem Topf“ wirtschaften. Da sie in gleicher Lage seien und damit eine „Schicksalsgemeinschaft“ bildeten, könnten Flüchtlinge in Sammelunterkünften etwa Bücher gemeinsam nutzen und Lebensmittel in Großpackungen einkaufen, so die Bundesregierung. Die GFF hält das für weltfremd. (…) GFF-Expertin Sarah Lincoln geht davon aus, dass es bald entsprechende Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht geben wird. In Eilverfahren hatten im letzten Jahr schon rund zehn Sozialgerichte von Freiburg bis Berlin verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage für Flüchtlinge aus Sammelunterkünften geäußert.“ Artikel von Christian Rath vom 29. September 2020 in der taz online , siehe dazu bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte die entsprechende Pressemitteilung sowie die Mustervorlage für eine Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz