AsylbLG: Milliarden-Deal auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen. Bundesrat stimmt Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zu. Zustimmung von SPD und Grüne mit Finanzzusagen des Bundes erkauft
„Heute hat der Bundesrat der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Die Zustimmung war möglich geworden, da die Bundesregierung den Ländern zugesagt hatte, sie mit einer Milliarde Euro bei der Flüchtlingsaufnahme zu unterstützen (Bund-Länder-Einigung im Anhang). Im Bundesrat waren zuvor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert worden. Eine Ablehnungsfront von grün und links mitregierten Bundesländern hätte das AsylbLG noch verhindern können. Die Bundesregierung hatte daher den Bundesländern eine Milliarde Euro für die Versorgung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 in Aussicht gestellt, diese finanziellen Hilfen jedoch an eine Zustimmung des Bundesrates zum AsylbLG geknüpft. Diese Strategie ist nun aufgegangen. Damit werden Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen bleiben. Nur bei „akuter“ oder „schmerzhafter“ Erkrankung besteht ein Leistungsanspruch, die Behandlung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen liegt weiterhin im behördlichen Ermessen. Behauptungen, dass Verbesserungen im Bereich der Gesundheitskarten durchgesetzt wurden, sind unzutreffend, da es den Ländern bereits jetzt rechtlich möglich ist, Flüchtlinge über Gesundheitskarten statt Krankenscheine zu versorgen…“ Presseerklärung von Pro Asyl vom 28.11.2014 . Dazu neu:
- Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 1. März 2015
Für einige wenige Personengruppen gibt es tatsächlich auch eine Verbesserung: Manche Gruppen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht alle!), die bislang nach dem AsylbLG leistungsberechtigt waren, sind nunmehr nach dem SGB II leistungsberechtigt. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Bedeutung für die Beratungspraxis gibt Claudius Voigt in der Arbeitshilfe „Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1.März 2015 mit Beispielen und Hinweisen für die Beratungspraxis“ vom Paritätischen Gesamtverband vom 13.März 2015
- Novellierung des AsylbLG 2015
„… Die aufgrund der Mehrheiten im Bundesrat bestehende reale Chance, eine menschenrechtskonforme medizinische Versorgung für Flüchtlinge einzuführen, wurde vertan…“ Alle Dokumente und ein Rückblick auf den Verlauf der Gesetzesänderung bei fluechtlingsinfo-berlin.de
- Siehe den Text der Bund-Länder-Einigung