Asylbewerberleistungen: Existenzminimum gilt. Geflüchteter bekommt mehr Geld zugesprochen. Bundesregierung will Leistungen weiter kürzen

Schärfere Regeln für Asylbewerber verhindern„… Institutioneller Rassismus geht leise. Man hebt zum Beispiel trotz Inflation die existenzsichernden Leistungen für Asylbewerber nicht an. Oder man schrumpft sie gar unter fadenscheinigen Vorwänden in kleinen Schritten zusammen. Als Krönung verkauft man die Kürzungen als Erhöhung. So geschah es in den vergangenen Jahren in Deutschland – wider die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG). Kritik kommt jetzt von juristischer Seite. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat einem Betroffenen in einem Grundsatzurteil vom 1. Juli für das vergangene Jahr pro Monat sechs Euro mehr zugesprochen. Der Gesetzgeber habe es unterlassen, die Leistungen für Asylbewerber anzupassen, begründete das Gericht den Vorstoß, über den am Wochenende der Sozialrechtler Harald Thomé vom Erwerbslosenverein »Tacheles« informierte. (…) Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Mai sollen die Bezüge weiter sinken (…) Beschließt der Bundestag den Gesetzentwurf, dürfte das für neue juristische Streitigkeiten sorgen, vor allem nach dem aktuellen Grundsatzurteil. Das LSG bestätigte damit einen Beschluss der Vorinstanz. Das Sozialgericht Stade hatte dem Kläger im November das Plus zugebilligt, weil sich dies »unmittelbar aus dem Gesetz ergebe«. Demnach sind die Asylbewerberleistungen jährlich an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen. »Das erfordert die Menschenwürde«, befand auch das LSG. Die Berufung des beklagten Landkreises Cuxhaven lehnte es ab…“ Beitrag von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 9. Juni 2019 externer Link – wir erinnern an unser Dossier Erhöhung der Asylbewerberleistungen: Die Regierung steht in der Pflicht [denkste!] 

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