Zwangsverrentung bei Hartz IV geändert. Abschläge wegen Frühverrentung bleiben jedoch
„Hartz-IV- Betroffene sollen nun doch nicht frühzeitig in Rente geschickt werden, vorausgesetzt, sie sind danach [nicht] von Grundsicherung abhängig. So entschied das Bundessozialministerium. Derzeit drängen die Jobcenter, Hartz-IV-Bezieher, mit 63 in Rente zu gehen, auch wenn sie dadurch weniger Geld bekommen. Das dürfen die Jobcenter allerdings auch in Zukunft, jedoch nicht, wenn die Abschläge von der Rente zu Bedürftigkeit führen. Hartz-IV-Bezieher sollen indessen auch weiterhin vorzeitig Rente beantragen, wenn ihr „Bedarf gedeckt sei“. (…) Annelie Buntenbach vom DGB sagt: „Die Regierung muss aufhören, ältere Erwerbslose vorzeitig in die Rente zu zwingen.“ Jeder Monat, den ein Erwerbsloser vorzeitig in Rente geht, bedeutet 0,3 % weniger Rente. Wer also gezwungen wird, mit 63 in die Rente einzutreten, dem stehen ein Leben lang 8,7 % weniger Altersrente zu…“ Mitteilung vom 16. September 2016 bei gegen-hartz.de (mit einer kleinen Korrektur von uns). Also, kein Grund zum Feiern, weil so nur der Umstand behoben wird, dass statt Leistung nach dem SGB II, die nicht bedarfsdeckende Rente aufgestockt werden müsste…