In Ruhestand wider Willen: Hartz-IV-Empfänger zu Niedrig-Rente verdonnert
Quelle: Artikel von Sven Loerzer in Süddeutsche Zeitung online vom 10.08.2012
„Sie wollen arbeiten, aber das Jobcenter schickt sie in Rente: Wer mit 62 Jahren noch Hartz-IV-Bezieher ist, wird aufgefordert, zum 63. Geburtstag Rente zu beantragen, auch wenn dies zu erheblichen Abschlägen führt. Dagegen hat die Stadt München beim Bundesarbeitsministerium interveniert. Ohne Erfolg…“