Hartz IV: Widerspruch gegen zwangsweise Verrentung kann erfolgreich sein
„…Erneut werden ältere Hartz IV Bezieher massenhaft aufgefordert, eine Rente zu beantragen, wenn sie das 63. Lebensjahr erreicht haben. Zwar würden die Betroffenen dann endlich Ruhe vorm Jobcenter haben, allerdings entstehen dadurch erhebliche Abschläge bei der Rente sowie ein „Abrutschen“ in die Sozialhilfe mit erheblich niedrigeren Vermögensfreibeträgen. Doch es kann Möglichkeiten geben, eine Zwangsverrentung zu stoppen…“ Wichtige Rechtshinweise bei gegen-hartz.de vom 29. März 2016