Widerstand gegen Willkür: Jobcenter mussten 2017 erneut Hunderttausende rechtswidrige Hartz-IV-Bescheide revidieren. Zahl der Sanktionen steigt wieder
„… Auch im vergangenen Jahr war die Gegenwehr groß. Jobcenter und Gerichte mussten erneut Tausende fehlerhafte Bescheide aufheben. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, über die zuerst Bild berichtete. Demnach gingen 2017 rund 640.000 neue Widersprüche bei den juristischen Abteilungen der Jobcenter ein, etwa 1,4 Prozent weniger als 2016. In gut 226.000 Fällen gingen sie zugunsten der Betroffenen aus. 184.000 Eingaben waren im Dezember noch unbearbeitet. 112.000 abgelehnte Widerspruchsführer zogen weiter vor ein Sozialgericht. Damit schrumpfte die Zahl der neuen Klagen um knapp drei Prozent gegenüber 2016. Insgesamt waren 46.400 Kläger erfolgreich. Etwa 40 Prozent der ihnen vorgelegten Bescheide erklärten die Gerichte insgesamt für rechtswidrig. (…) Um das heikle Thema Sanktionen ging es allerdings in nicht einmal fünf Prozent der Widersprüche und Klagen. Das könnte daran liegen, dass solche Strafkürzungen der Grundsicherung häufig die Schwächsten treffen. (…) Während die Jobcenter Hartz-IV-Bezieher mit akribischem Aufwand gängeln und kontrollieren, verbuchte die übergeordnete Bundesagentur einen Spitzenerfolg. Wie sie am Donnerstag informierte, übertrifft ihr Überschuss für 2017 die kürzlich durch die Medien kolportierten Zahlen um eine halbe Milliarde Euro. Tatsächlich kann sie ihre Rücklagen demnach mit 5,95 Milliarden auf 17,2 Milliarden Euro auffüllen. »Wir haben gut gewirtschaftet«, freut sich Valerie Holsboer vom BA-Vorstand für Ressourcen in der Mitteilung. Der Willkür gegenüber Hartz-IV-Beziehern dürfte das keinen Abbruch tun.“ Bericht von Susan Bonath bei der jungen Welt vom 15. Januar 2018