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Kollektiver Regelverstoß gegen HartzIV-Gängeleien: Basta war im Urlaub
„„Ein Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs führt zum vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs, wenn nicht die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners eingeholt wurde.“ (Handlungsanweisung des Jobcenters) Ja wir waren im Urlaub! Eine größere Gruppe von 15 Leuten hat während unserer Beratungspause Urlaub in der Sächsischen Schweiz gemacht. In der Sprache des Jobcenters: Die Leistungsbezieher_innen haben sich unerlaubt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufgehalten! Wir haben uns bewusst entschlossen den Urlaub nicht beim Jobcenter anzugeben, denn nur so konnten wir sicher sein, dass auch alle mitkommen. Erst unser kollektiver Regelverstoß hat Menschen bewegt „unerlaubt“ die Stadt zu verlassen. Diese Reise war daher für uns sowohl ein schöner Urlaub als auch ein kollektives Statement gegen die Überwachung und Durchreglementierung unseres Alltags…“ Beitrag von und bei der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! vom 4. Oktober 2016