Jobcenter verschicken massenhaft Mahnungen an Hartz IV-Bezieher

Kampagne der Linkspartei: »Das muss drin sein.«: Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV!„… Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht erhöht, wohl aber die Summe der zurückgeforderten Leistungen. Weil tatsächlich oder behauptet zu viel Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter gezahlt wurden, bekamen 2018 sechs Millionen Leistungsberechtigte Mahnungen in ihre Briefkästen. Das ergeht aus einer Antwort des Bundessozialministerium auf eine parlamentarische Anfrage. Laut der Antwort gab es 2018 “insgesamt 5,7 Millionen Fälle, in den Mahnungen durch das Jobcenter verschickt wurden. Rund 2,59 Milliarden EUR fordern die Behörden zurück. Im Bereich des Arbeitslosengeld 1 gab es 705.000 Verfahren und Rückforderungen in Höhe von etwa 485 Millionen Euro.” (…) Zwar hat sich die Zahl der Mahnverfahren bei Hartz IV und ALG 1 in den letzten Jahren kaum verändert, allerdings ist die Summe der zurückverlangten Gelder massiv gestiegen. 2015 wurden noch 1,8 Millarden Euro zurückverlangt. In 2018 waren es schon fast 3 Millarden Euro. (…) Betroffene sollten jedoch nicht gleich dem nachgeben sondern ihren Hartz IV-Bescheid überprüfen lassen. Neuere Auswertungen haben ergeben, dass jeder zweite Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgreich ist. (…) Hartz-IV Bezieher zahlten über Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebühren an die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebühren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurückzahlen.“ Mitteilung vom 19. Juni 2019 von und bei gegen-hartz.de externer Link

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