Hartz-IV-Kontrollen: Im Zweifel für das Jobcenter
„Selbstanzeige“ schützt Steuerhinterzieher vor Strafen. Bei Hartz-IV-Empfängern werden schon 300 Euro überzahlte Leistung als „Betrugsversuch“ gewertet. Artikel von Barbara Dribbusch in der taz vom 14.02.2014